Rohr- und Kanalinspektion
Unser Technikpark umfasst Inspektionskameras jeder Größe: von daumendicken Endoskopen über Schiebekameras mit Miniatur-Schwenkköpfen bis hin zu ferngesteuerten, selbstfahrenden Fahrwagen und Kameras für begehbare Abwasserkanäle. Ganz gleich, ob aufgrund eines konkreten Verdachts oder rein prophylaktisch – die optische Inspektion ist die Grundlage für eine kostenoptimierte Handlungsempfehlung.
Die Erfassung der gewonnenen Daten erfolgt in unserer Kanalinspektionssoftware nach allen gängigen Schadenskatalogen und in allen Datenaustauschformaten, z. B. EN 13508-2/ DWA- M149 und Ausgabe nach DWA-M 150 oder nach den BFR Abwasser (ISYBAU). Somit sind eine verlustfreie Datenweitergabe an den Auftraggeber und der Import in das entsprechende GIS-System gewährleistet.
Ergänzende Messung auf einen Blick
- Neigungsmessung
- Durchmesserbestimmung und Schadensvermessung
- hydrostatische Höhenmessung und Temperaturmessung auf Deponien
- kontinuierliche Profilanalyse und Durchmesserbestimmung
- 3D-Rohrverlaufsmessung inkl. Erstellung von Lageplänen
Verlaufserkundung und Planerstellung
Die Lage von Hauptkanälen ist den Netzbetreibern in aller Regel bekannt, da sich die Schächte im öffentlichen Raum befinden und die Koordinaten entsprechend leicht zu bestimmen sind. Anders verhält es sich mit Lage und Verlauf von Anschlussleitungen, die meist nur schematisch im Plan eingetragen sind. Auch für Grundstücksentwässerungsanlagen existiert oft kein oder kein aktueller Lageplan, da bauliche Veränderungen im Laufe der Zeit nicht erfasst wurden.
Mit unserer innovativen 3D-Verlaufsmessung werden mittels spezieller Lagesensoren alle Richtungsänderungen während der Inspektion erfasst. Im Ergebnis erhält der Kunde einen Lageplan mit x-, y- und z-Koordinaten der Leitungen, die im GIS-System oder in der Sanierungsplanung weiterverarbeitet werden können.
Inspektion mittels 3D-Kugelbildscanner
Einen völlig anderen Ansatz für die Inspektion stellt die 360°-Kameratechnologie dar. Zwei hochauflösende Digitalkameras mit verzerrungsfreien 186°-Weitwinkelobjektiven erfassen den kompletten Kanal bzw. Schacht. Eine spezielle Software erzeugt daraus eine realistische 3D-Innenansicht des Abwasserobjektes, die eine nachträgliche Auswertung – auch mit Unterstützung durch künstliche Intelligenz – ermöglicht.
Die Inspektionsgeschwindigkeit vor Ort wird aufgrund der Befahrung ohne Haltepunkte und Verschwenken erhöht. Gerade für zeitkritische Untersuchungen stellt das einen großen Vorteil dar.
Fremdeinleiterdiagnose und Kanalnebel
Die Fremdeinleiterdiagnose dient den Betreibern von Kanalnetzen zur Lokalisierung von Falscheinleitern in Bereichen mit Trennkanalisation. Die Einleitung von Regenwasser in Schmutzwasserkanäle verursacht einen unnötigen Anstieg der Wassermenge, die in der Kläranlage gereinigt werden muss. Umgekehrt stellt die Einleitung von Schmutzwasser in Regenwasserkanäle eine Umweltverschmutzung dar, da Regenwasser oft keiner Reinigung in einer Kläranlage unterzogen, sondern in eine natürliche Vorflut geleitet wird.
Durch die Einleitung von Kanalnebel, z. B. in den betreffenden Schmutzwasserkanalabschnitt, lassen sich falsch eingebundene Anfallstellen feststellen, z. B. durch den Austritt des Kanalnebels an Dachrinnen etc.
Dichtheitsprüfung
Bei der Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen finden unterschiedlichste Normen und Vorschriften Anwendung. Dabei kommen als Prüfmedium Luft und Wasser zur Anwendung und an der mit Über- oder Unterdruck beaufschlagten Abwasseranlage wird der Druck- bzw. Wasserverlust digital aufgezeichnet. Eine Dichtheitsprüfung kann an Muffen, an kompletten Haltungen oder an ganzen Grundleitungsnetzen durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass alle Öffnungen des Systems verschlossen werden können.
Ein Thema von großer Aktualität ist die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auch wenn einige schwarze Schafe in der Branche Panik schüren und Abzocke betreiben – es ist eine Tatsache, dass Grundstückseigentümer zunehmend für die Dichtheit ihrer Entwässerungsanlagen in der Verantwortung stehen.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind nachfolgend kurz aufgeführt.
- DIN EN 1610/ DWA-A 139 (Rohr, Muffe, Schacht – Neubau)
Bei der Dichtheitsprüfung von neu verlegten Freispiegelleitungen und Schächten kommt in der Regel die DIN EN 1610 in Verbindung mit dem Arbeitsblatt DWA-A 139 zur Anwendung. Die DIN EN 1610 ersetzt die früher angewandte DIN 4033. - ATV-M 143 Teil 6 (Rohr, Muffe, Schacht – Bestandskanäle)
Für bestehende Freispiegelleitungen und Schächte gilt das Arbeitsblatt ATV-M 143 Teil 6, das gegenüber der Norm für neugebaute Leitungen abgeschwächte Prüfzeiten festlegt. - ATV-DVWK-A 142 (Rohr, Schacht - Wasserschutzgebiete)
Dieses Arbeitsblatt ist für Rohrleitungen in Wasserschutzgebieten anzuwenden und ergänzt die o. g. Normen um zusätzliche Anforderungen. - DIN 1986 Teil 30 (Optische Dichtheitsprüfung)
Können in einem Leitungsnetz aus baulichen Gründen nicht alle Öffnungen verschlossen werden, gibt es mit der DIN 1986-30 die Option einer optischen Dichtheitsprüfung auf Grundlage einer Kanalinspektion. Danach gilt ein Abwasserrohr als dicht, wenn keine sichtbaren Schäden festgestellt wurden. - EN 805 (Druckrohrleitungen)
Die europäische Norm EN 805 ist die Grundlage für die Dichtheitsprüfung von Abwasserdruckleitungen.
Generalinspektion und Wartung von Abscheidern
Die Restnorm DIN 1999-100 gilt für Leichtflüssigkeitsabscheider und trifft für die Anwendung dieser Anlagen nationale Festlegungen, die im Zuge der Erarbeitung der Europanormen EN 858-1 und EN 858-2 nicht vereinheitlicht werden konnten. Analog gilt dies für die DIN 4040-100 (Fettabscheider) in Bezug auf die EN 1825-1 und EN 1825-2.
Diese Normen schreiben bezüglich Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fettabscheider eine Generalinspektion im Abstand von mindestens 5 Jahren durch eine fachkundige Person vor. Dabei werden neben der Dichtheit der Anlage u. a. auch
- der bauliche Zustand,
- die Funktion der einzelnen Bauteile,
- die Aufzeichnungen des Betriebstagebuches und
- der Nachweis der regelmäßigen Entsorgung der Anlage überprüft.
Wir führen diese Arbeiten mit speziell dafür geschultem Personal durch und unterbreiten Ihnen gern ein Angebot dazu. Sollte die Generalinspektion Handlungsbedarf an Ihrer Abscheideranlage ergeben, erarbeiten wir für Sie gern einen Sanierungsvorschlag bzw. -angebot.
Um einen reibungslosen Betrieb zu ermöglichen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, reicht eine Generalinspektion im oben genannten Turnus jedoch nicht aus. Die notwendigen monatlichen, halbjährlichen und jährlichen Kontrollen führen wir ebenfalls für Sie durch und dokumentieren dies im Betriebstagebuch.